Was hat es mit den Forderungen nach "Kinderrechten" auf sich?

Mit einem 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar...

"Was hier von der SPD so harmlos und freundlich daher kommt, hat es in sich, denn eigenständige Kinderrechte im Grundgesetzt bedeutet faktisch: Nicht mehr die Eltern wären die natürlichen, rechtlichen Vertreter der Kinder, sondern der Staat selbst würde sich um das Kindeswohl kümmern und dies praktischer Weise auch gleich selbst definieren.
Damit sind wir nur noch einen kleinen Schritt davon entfernt, dass sich die staatliche "Lufthoheit über den Kinderbetten", wie sie Olaf Scholz einst einforderte, auch bewahrheitet. Es gibt keinen echten Grund für Kinderrechte ins Grundgesetz, denn Kinder sind auch Menschen. Wer es trotzdem fordert, will nur eines: Einen Keil zwischen Eltern und Kind treiben."

Birgit Kelle  vollständiger Artikel

"Für kritische Elternohren hören sich die Ausführungen Schwesigs nach einem unter staatlicher Aufsicht stehenden 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' an, das umso leichter in die Praxis umzusetzen wäre, je weniger die Eltern mitzureden haben. So ist z.B. heute der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für die U-3-Kinder ein Recht, das den Eltern zusteht. Mit einem 'Kindergrundrecht auf Bildung ab Geburt' wäre der Krippenbesuch gegen den Willen der Eltern durchsetzbar.

Ein solches Kindergrundrecht würde eindeutig dem Art. 6.2 GG zuwiderlaufen, nach dem 'die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht' ist. Tatsächlich sind wir auf dem Weg der manipulierten Entrechtung der Eltern heute schon weit fortgeschritten! Die Konstellation Kinderrecht contra Elternrecht kann aber niemals mit dem Kindeswohl zusammengehen."

Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit e.V.

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