Übernahme von Elternbeiträgen

Für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung werden monatliche Elternbeiträge erhoben. Diese können je nach Einkommenssituation der Familie ermäßigt oder ganz erlassen werden. Zuständig ist das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertageseinrichtung.

Informationen und Formulare:

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