Kinderzuschlag
- Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit eigenem Einkommen ihren (elterlichen) Bedarf abdecken können, jedoch ohne Kinderzuschlag wegen des Bedarfes der Kinder Anspruch auf ALG II hätten.
- Die Beantragung des Kinderzuschlages erfolgt über die Familienkasse, also dort, wo man auch Kindergeld beantragt.
- Wer Kinderzuschlag erhält, kann auch Wohngeld beziehen: die Leistungen schließen sich gegenseitig nicht aus.
- Erhalt von Kinderzuschlag ermöglicht außerdem die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungspaket.
Informationen und Formulare:
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